Für Studenten über 30 gibt es zwei Wege in die Private Krankenversicherung. Um Deinen 30. Geburtstag herum bekommst Du von Deiner Gesetzlichen Krankenversicherung ein Schreiben, das die beginnende freiwillige Mitgliedschaft ankündigt. Dadurch entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Du hast dann 14 Tage Zeit, um zu kündigen und in die Private Krankenversicherung zu wechseln.
Auch nach diesem Zeitpunkt ist die Kündigung bei Deiner Gesetzlichen Krankenkasse möglich. In diesem Fall zum Ende des übernächsten Monats. Kündigst Du die Mitgliedschaft in Deiner Gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise im Mai, wechselst Du zum August in die Private Krankenversicherung.
Gehst Du nach Deinem Studium ein Angestelltenverhältnis ein, wechselst Du meist zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung. Denn mit Deinem Arbeitsverhältnis besteht auch wieder die Versicherungspflicht. Verdienst Du dort jedoch mehr als die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) vorgibt, darfst Du in die Private Krankenversicherung zurückkehren.
Alternativ bieten sich als Angestellter Private Krankenzusatzversicherungen an. Mit diesen deckst Du bei die Lücken Deiner Gesetzlichen Krankenversicherung einfach ab. Optional sicherst Du Dir mit einer Anwartschaft einfach und schnell die günstige Rückkehr in die Private Krankenversicherung.